Aktionen gegen die Einführung einer Impfpflicht

Wie geht es weiter, was können wir noch tun, um das geplante Gesetz zur Einführung einer Impfpflicht zu verhindern? Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ hat ein ein verfassungsrechtliches Gutachten vorbereitet und unterstützt damit Betroffene, die gegen das Gesetz klagen. Mehr dazu hier auf dem geteilten Spendenaufruf:
  Unterstützen Sie die Klägerinnen und Kläger mit einer Spende! Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter, das Masernschutzgesetz ist verabschiedet. Ab dem 1. März 2020 tritt das Gesetz in Kraft (Näheres auf unserer Webseite). Unsere 144.000 Stimmen wurden nicht gehört. Jetzt bleibt uns der gerichtliche Weg, den nur einzelne Betroffene beschreiten können. Wir bitten nun herzlich um Unterstützung dieser Menschen, die einen Dienst für uns alle tun! Zum Hintergrund: Im Vorfeld der Verabschiedung bereits hatten wir ein Rechtsgutachten in die Diskussion eingebracht. Klares Ergebnis: Das Gesetz ist verfassungswidrig. Vor allem die Tatsache, dass die Masernimpfpflicht immer auch andere Impfungen (Mumps, Röteln, ggf. Windpocken) einschließt bedeutet: Zukünftig entscheidet die Industrie darüber, welche Impfungen noch durch das „Masernschutzgesetz“ verpflichtend werden! Verfassungsmäßig garantierte Grundrechte unserer körperlichen Unversehrtheit und der elterlichen Fürsorge werden eklatant verletzt und das ohne jede Not und gegen den Rat führender Fachleute. Nun haben wir auf dieser Grundlage eine Strategie entwickelt, mit der es gelingen kann, die Richter am Bundesverfassungsgericht zu überzeugen. Dazu haben wir gemeinsam mit den beratenden Juristen Familienkonstellationen gesucht und gefunden, die den Bruch der grundgesetzlichen Bürgerrechte besonders charakteristisch verdeutlichen. Mütter/Väter, Familien in verschiedenen Lebenssituationen sind so zusammengekommen und haben sich entschlossen Klage zu führen. Es ist besonders wichtig, dass die Klagemöglichkeit nicht von der wirtschaftlichen Lage der Betroffenen abhängig ist. Die Initiative für Freie Impfentscheidung e.V. hat in Absprache mit uns, den Ärzten für Individuelle Impfentscheidung e.V., daher einen Rechtshilfefonds eingerichtet, durch den die Klägerinnen und Kläger unterstützt werden können*. Bitte helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, dass dieser Fonds groß genug wird, um die Kläger zu unterstützen – diese Klagen sind unsere letzte Chance, das „Masernschutzgesetz“ zu verhindern! Spenden Sie bitte an die Initiative für freie Impfentscheidung e.V.** IBAN DE60 4306 0967 1027 0143 01 BIC GENODEM1GLS unter dem Stichwort „Rechtshilfe“ bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G. in Bochum. Mit tatkräftigen Grüßen Ihre Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V. * Sollten am Ende Mittel dieses Rechtshilfefonds nicht zweckgebunden verbraucht sein oder nicht mehr zweckentsprechend eingesetzt werden können, so fließt die Restsumme des Fonds nach der Entscheidung über seine Auflösung dem Verein „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ zur Förderung seiner Vereinszwecke zu. ** Bitte beachten Sie, dass für diese Spenden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden können. Der Staat erkennt Rechtsberatung und die Unterstützung von Klagen nicht als gemeinnützig an…!
frauenarzt, frauenaerztin, frauenarztpraxis muenchen,zentrum
GANZHEITLICHES FRAUENARZT-
ZENTRUM MÜNCHEN

Frauengesundheit am

Sendlinger Tor

Termine telefonisch buchen
Tel.: +49 89 55 56 13

***

Sprechzeiten nur nach

Vereinbarung:

Mo - Fr 07.00 - 20.00 Uhr

Sa 09.00 - 13.00 Uhr

***

Telefonsprechzeiten:

Mo - Fr

07.30 - 08.00 Uhr

13.00 - 15.00 Uhr