KOSTENERSTATTUNG

Seit dem 01.01.2004 ist jeder gesetzlich Versicherte berechtigt, sich als Privatpatient behandeln zu lassen und die Rechnung anschließend bei seiner Krankenkasse zur Kostenerstattung einzureichen. Was schon immer im stationären Bereich möglich war, kann seitdem auch für ambulante Behandlungen vereinbart werden: Durch Abschluss einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie Anspruch auf Privatbehandlung ohne Kostenrisiko.

Wenn Sie sich für dieses Modell entscheiden, sprechen Sie mit Ihrer Kasse und teilen Sie ihr mit, dass Sie zukünftig von der Kostenerstattung nach § 13 SGB V Gebrauch machen wollen.

Wir sagen Ihnen gerne, welche Rechte Sie nach der Gesundheitsreform von 2004 haben und wo Sie detaillierte Informationen zu diesem Thema erhalten.

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